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BVerwG, 16.01.1985 - 1 WB 27.84 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Entziehung der Fluglehrberechtigung - Durchführung einer Sicherheitslandung - Start mit einem nicht aufgetankten Hubschrauber - Verpflichtung des Fluglehrers zum pre-take-off-check - Pflichten des Fluglehrers vor dem Start eines Hubschraubers - Zulassungsordnung für ...
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 25.08.1982 - 1 WB 26.82
Fortsetzungsfeststellungsantrag bei berechtigtem Interesse an der Feststellung - …
Auszug aus BVerwG, 16.01.1985 - 1 WB 27.84
Diese FLB war dem Antragsteller vom 27. April 1981 bis zum 5. Februar 1982 entzogen worden, weil er am 25. März 1981 versehentlich etwa elf Minuten lang österreichisches Staatsgebiet überflogen und diesen Vorfall nicht unverzüglich gemeldet hatte (vgl. wegen der Einzelheiten BVerwG Beschluß vom 25. August 1982 - 1 WB 26/82).Diese Vorschrift, die auch vom Antragsteller nicht angegriffen wird, ist rechtlich nicht zu beanstanden (BVerwG Beschluß vom 25. August 1982 - 1 WB 26/82).
Sie verletzt auch das hier zu beachtende "Übermaßverbot" (vgl. BVerwG NZWehrr 1979, 139 f.) jedenfalls dann nicht, wenn man berücksichtigt - wie das der InspH in seiner Beschwerdeentscheidung vom 6. Dezember 1983 mit Recht auch getan hat -, daß dem Antragsteller die FLB wegen eines erheblichen Charaktermangels bereits 1981 vorübergehend entzogen worden war (vgl. BVerwG Beschluß vom 25. August 1982 - 1 WB 26/82).
Der Senat hat in seinem Beschluß vom 25. August 1982 - 1 WB 26/82 - ausdrücklich festgestellt und näher ausgeführt, daß und warum der Antragstelelr seinerzeit als Fluglehrer in schwerwiegender Weise versagt hat.
- BVerwG, 12.12.1978 - 1 WB 84.77
Erzieherische Maßnahme - Beschwerdeverfahren - Nachschieben rechtlicher …
Auszug aus BVerwG, 16.01.1985 - 1 WB 27.84
Sie verletzt auch das hier zu beachtende "Übermaßverbot" (vgl. BVerwG NZWehrr 1979, 139 f.) jedenfalls dann nicht, wenn man berücksichtigt - wie das der InspH in seiner Beschwerdeentscheidung vom 6. Dezember 1983 mit Recht auch getan hat -, daß dem Antragsteller die FLB wegen eines erheblichen Charaktermangels bereits 1981 vorübergehend entzogen worden war (vgl. BVerwG Beschluß vom 25. August 1982 - 1 WB 26/82).
- BVerwG, 08.05.2001 - 1 WB 15.01
Verhängen einer Disziplinarmaßnahme - Entzug eines …
Aufgrund dieser Ermächtigung hat der BMVg die "Zulassungsordnung für Führer von Luftfahrzeugen der Bundeswehr" (ZDv 19/11) erlassen und darin für den Widerruf, das Ruhen und die Beschränkung der Flugerlaubnis sowie für die Nachschulung von Luftfahrzeugführern in den Nrn. 124 und 130 ZDv 19/11 besondere Regelungen getroffen, die rechtlich nicht zu beanstanden sind (vgl. Beschlüsse vom 16. Januar 1985 - BVerwG 1 WB 27.84 -, vom 28. November 1991 - BVerwG 1 WB 74.91 - und vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 39.96 -). - BVerwG, 18.10.2007 - 1 WB 46.06
Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten; Entzug der Erlaubnis zum Führen von …
Diese Regelungen sind, wie der Senat mehrfach entschieden hat, rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Beschlüsse vom 16. Januar 1985 - BVerwG 1 WB 27.84 -, vom 28. November 1991 - BVerwG 1 WB 74.91 - …und vom 8. Mai 2001 a.a.O.). - BVerwG, 21.06.1988 - 1 WB 40.87
Disziplinargerichtliche Entscheidungen - Bindungswirkung - Entziehung des …
Diese Vorschrift, die auch vom Antragsteller nicht angegriffen wird, ist rechtlich nicht zu beanstanden (BVerwG Beschluß vom 16. Januar 1985 - 1 WB 27/84 - m.w.N.). - BVerwG, 28.11.1991 - 1 WB 74.91
Vorzeitige Versetzung eines Berufssoldaten in den Ruhestands und Verhängung eines …
Diese Vorschrift, die auch vom Antragsteller nicht angegriffen wird, ist rechtlich nicht zu beanstanden (Beschluß vom 16. Januar 1985 - BVerwG 1 WB 27.84 - m.w.N.).